KontaktSitemapImpressum
Logo TWF Das Kraftpaket für die Region Fragen und Antworten

Callback
Home

Fragen & Antworten

Hier finden Sie die Antworten zu allen Themen rund um die TWF:

Strom
Erdgas

Wasser

Allgemein

Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um das Thema Strom:

Was ist der Grundpreis/ Verrechnungspreis/ Arbeitspreis?
Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für Abrechnung, Wartung und Instandhaltung des Netzes und der Hausanschlüsse. Er wird pauschal jährlich abgerechnet.
Der Verrechnungspreis wird als Mietentgelt, ebenfalls pauschal jährlich, für ihren Zähler berechnet.
Der Arbeitspreis resultiert aus dem Preis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit Ihrem Verbrauch laut Zähler.

Wie hoch ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Was unterscheidet TWF:AquaStrom Basis (Grundversorgung) von TWF: AquaStrom Premium?
Unser TWF:AquaStrom Premium unterscheidet sich von unserem allgemeinen Tarif durch deutlich günstigere Verbrauchspreise und einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

Wo wird TWF:AquaStrom Premium produziert?
Der Strom für die Privatkunden wird in den Wasserkraftwerken Ybbs-Persenbeug und Freudenau in Österreich gewonnen. Die Produktion ist vom TÜV zertifiziert. TWF:AquaStrom Premium ist sauberer Strom ohne „Ökostromaufschlag“. So tragen Sie einfach und günstig zum Umweltschutz bei.

Wo befindet sich Ihr Stromzähler?
Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.

Was ist im Falle eines Stromausfalls zu tun?
Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie uns bitte unter 07541 505-333 an.

Wie kann ich zu den Technische Werke Friedrichshafen GmbH wechseln?
Wechseln ist ganz einfach und bietet Ihnen zumeist günstigere Preise bei der TWF. Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich. Auch hier im Internet erfahren Sie alles nötige oder unter www.twf-fn.de.

Benötige ich einen neuen Zähler beim Versorgerwechsel?
Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig. Sie behalten Ihren Zähler und Hausanschluss.

Werde ich etwas vom Wechsel mitbekommen?
Nein, durch den Versorgerwechsel ändert sich an Ihrer Stromversorgung überhaupt nichts.

Kann mir aufgrund des Wechsels der Strom abgestellt werden?
Nein, da Sie ein Recht auf Versorgung haben. Die Versorgung wird dann über das regionale Energieversorgungsunternehmen durchgeführt.

Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?
Das hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen auf Monatsende einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Laufzeitverträge. Ein Versorgerwechsel dauert ca. 8-10 Wochen.

Wer liest künftig meinen Stromzähler ab?
In unserem Versorgungsgebiet wird der Zählerstand entweder durch Ableser der TWF oder durch Selbstablesung ermittelt. Bei Selbstablesung können Sie den Zählerstand uns gerne über das Internet, email, telefonisch, per Fax oder persönlich mitteilen.

Warum muss ich nach einen Versorgerwechsel zwei Mal in einem Jahr meinen Zähler ablesen?
Die TWF benötigt den Zählerstand, um die Jahresabrechnung zu erstellen. Zudem werden Sie vom örtlichen Netzbetreiber aufgefordert, den Zählerstand abzulesen. Mit diesem rechnet der örtliche Netzbetreiber mit der TWF die angefallenen Netzkosten ab. Die gilt nur, sofern sich die Zählerstelle außerhalb des TWF Netzgebiets befindet.

nach oben

Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um das Thema Erdgas:

Von wem bezieht die TWF ihr Erdgas?
Die TWF hat sich mit anderen Gasversorgern der Region zum Zweckverband „Gasversorgung Oberschwaben“ (GVO) zusammengeschlossen. Dadurch erzielen wir für unsere Kunden möglichst gute Preise und Bezugsbedingungen.

Warum wird Erdgas in m³ abgelesen und in kWh abgerechnet?
Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m³) sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Gasverbrauch in m³. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Brennwerts des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.

Was muss ich bei Gasgeruch tun?
Betätigen Sie keine elektronischen Schalter oder Klingeln. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner. Bitte rufen Sie uns umgehend (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung!) unter 07541 505-333 an. Hier erfahren Sie mehr.

nach oben

Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um das Thema Wasser:

Welche Qualität hat unser Trinkwasser?
Das Trinkwasser im Stadtgebiet Friedrichshafen hat den Härtebereich 2 (mittel). Das entspricht einem Härtegrad von 1,57 mmol/l. Die Einheit „Deutsche Härte“ wird nicht mehr verwendet. Hier können Sie weitere Werte des Trinkwassers einsehen.

Was muss ich bei einem Rohrbruch tun?
Bitte Informieren Sie uns umgehend unter 07541 505-333. Die TWF ist für die Leitung bis zu der Wasserhauptabsperreinrichtung verantwortlich. Nach dieser ist der Hauseigentümer verantwortlich, und der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden. Hier erfahren Sie mehr.

Was muss ich nach einem Wasserschaden bzw. einer Austrocknungsmaßnahme tun?
Bitte rufen Sie uns unter 0800 505 2000 an. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Wer setzt die Abwassergebühren fest?
Die Gebühren werden von der Stadt Friedrichshafen festgesetzt. Die TWF zieht die Abwassergebühren im Namen des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung“ der Stadt Friedrichshafen ein und leitet diese direkt weiter.

nach oben

Hier finden Sie Antworten rund um das Thema allgemeine Fragen:

Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?
Umzüge werden immer zum Monatsende abgerechnet. Wenn Sie sich früher abmelden wollen, brauchen wir eine Einverständniserklärung Ihres Vermieters. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer, Zählernummer, den Zählerstand, Ihren Vor- bzw. Nachmieter, ihre neue Rechnungsanschrift und Ihre Bankverbindung mit.

Wie sind die Kündigungsfristen?
Die Grundversorgungstarife können Sie jederzeit zwei Wochen vor Monatsende kündigen. Unsere Sondertarife haben nach Vertragsabschluss zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten und können danach mit einer Frist von sechs Wochen auf Vertragsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate. Bei Preisanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?
Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge (bei der TWF in der Regel zwölf) bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung. Natürlich kalkulieren wir die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und bei jahreszeitlichen Schwankungen beim Verbrauch.

Wie oft muss ich meinen Abschlag zahlen?
Sie zahlen in einem vollen Kalenderjahr elf Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.

Wie kann ich meine Rechnung und Abschläge bezahlen?
Am einfachsten ist es, die Beträge durch das Bankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich eine Einzugsermächtigung, die Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer Bankverbindung und Ihre Unterschrift. Möglich ist auch eine Überweisung der Beträge oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kundennummer an.

Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?
Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen.

Wann bekomme ich die Jahresverbrauchsrechnung?
Die Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie immer Ende Januar. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung zeitnah.

Warum erfolgt bei der Jahresschlussrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?
Aufgrund von Änderungen bei Preisen/Tarifen oder Abgaben wird der Abrechnungszeitraum aufgeteilt, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.

Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen. Den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Sollte uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen, verrechnen wir ein eventuelles Guthaben mit den Folgeabschlägen.

Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?
Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers ab.

Warum wurde einen Monat nach meinem Auszug noch ein Abschlag abgebucht?
Die Abschläge werden immer am ersten des Monats für den vergangenen Monat bezahlt.

Ich habe meinen Zählerstand bei Ihnen bereits abgegeben. Warum bekomme ich trotzdem eine Ablesekarte?
Dies lässt sich manchmal leider nicht vermeiden. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand aber bereits mitgeteilt haben, können Sie die Ablesekarte vernichten.

Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen?
Natürlich. Melden Sie sich bei uns und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.

Die Jahresschlussabrechnung erscheint mir viel zu hoch. Was kann ich tun?
Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Ständen besteht, melden Sie sich bitte und teilen Sie uns Ihren Stand mit.

Kann ich den Abschlag auch zum 15. des Monats begleichen?
Das ist leider nicht möglich, da wir den Zahllauf lediglich zum Monatsanfang machen.

nach oben

Druckversion Seite versenden