Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Anschluss an das Niederdrucknetz sind durch die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ vom 1. November 2006, geändert am 17.10.2008, vorgegeben.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)In den ergänzenden Bestimmungen der TWF zur Niederdruckanschlussverordnung finden Sie die sonstigen Preise und Entgelte der Erdgasversorgung.
Ergänzende Bestimmungen der TWF zur NDAV Die Erdarbeiten für den Netzanschluss können gemäß NDAV durch den Kunden auf eigenem Grundstück übernommen werden. Die Vorgaben der TWF zur fachgerechten Ausführung sind hierbei zu beachten:
Vorgaben der TWF für Erdarbeiten durch den Kunden auf eigenem GrundstückDie Niederdruckanschlussverordnung regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung im Niederdruck, d.h. bis einschließlich 100 mbar.
Die Bedingungen für Netzanschlüsse im Mitteldruck und Hochdruck sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Gas (Mitteldruck und Hochdruck)“ geregelt, die Bestandteil des hier zu schließenden Netzanschlussvertrages sind (siehe unter
Verträge).
Technische Mindestanforderungen an Auslegung und Betrieb für den Netzanschluss
Nach § 19 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, die technischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang zu veröffentlichen.
Zur Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes hat der DVGW im Oktober 2006 das Arbeitsblatt G 2000 veröffentlicht. Dieses Arbeitsblatt beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt.
Die Anwendung dieser Technischen Regel gewährleistet objektiv und diskriminierungsfrei
> die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen,
> den korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze und
> eine korrekte Abwicklung der Transporte zwischen den Netzbetreibern und ihren
Transportkunden sowie zwischen den Netzbetreibern untereinander.
DVGW-Arbeitsblatt G 2000 zum DownloadAnforderung an die Gasbeschaffenheit Die Gasbeschaffenheit im Netz der TWF entspricht den Anforderungen des DVGW-Regelwerkes, insbesondere der Arbeitsblätter G 260 und G 685 der Erdgasgruppe H.
Netzkompatibilität
Wird an einem Einspeisepunkt Erdgas oder Biomethan zum Transport im TWF-Netz bereitgestellt, muss dieses Gas netzkompatibel sein.
Die Netzkompatibilität ist gegeben, wenn das zu transportierende Gas bezüglich dessen Betriebsdruck und dessen Gasbeschaffenheit eine Übernahme ins Netz ohne zusätzliche Maßnahmen zulässt, den DVGW-Arbeitsblättern G 260, G 262 und G 685 entspricht und der maximale Volumenstrom der Einspeisung den minimalen Gasbedarf im angeschlossenen Netz nicht überschreitet.
Außerdem muss das zu transportierende Gas den mittleren Brennwert in unserem Versorgungsgebiet (2008: 11,14 kWh/Nm³) mit einer maximalen Toleranz von +/- 2 % aufweisen.
Physikalische Kenngrößen des Erdgases in unserem Versorgungsgebiet finden Sie hier: Physikalische Kenngrößen Erdgas Änderung der Gasbeschaffenheit ab dem 28.06.2010 Ankündigung des vorgelagerten Netzbetreibers GVS Netz GmbH zu den physikalischen
Kenngrößen Erdgas
Information des vorgelagerten Netzbetreibers GVS Netz GmbH zu den physikalischen
Kenngrößen Erdgas vom 13.08.2009
Technische Mindestanforderungen an den Bau von RohrleitungenEs gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Technische Mindestanforderungen an den Bau von Gasdruckregelanlagen
Hier gelten insbesondere die Regelwerke G 491 für Gasdruckregelanlagen und G 492 für Gas-Messanlagen einschließlich deren begleitende Regelwerke. Außerdem gelten die TWF-Baustandards für den Bau und Betrieb von Gasreglerstationen. Zur Abwicklung und Abrechnung ist eine Leistungsmesseinrichtung mit Datenfernübertragung erforderlich.