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EEG Jahresabrechnung 2008 Verteilnetzbetreiber

Gemäß § 52 des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien vom 25.10.2008 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben nach § 47 zu veröffentlichen.

Alle erforderlichen Angaben können den nachfolgend aufgeführten Dateien entnommen werden:

Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2008
       Anlagenstammdaten 2008
       Anlagenbewegungsdaten 2008
       Anlagenangaben 2008
 
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