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Netzzugang

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zum Stromnetz der TWF ein diskriminierungsfreier Zugang.

Um die Versorgungssicherheit für das gesamte Netzgebiet gewährleisten zu können, muss jeder Netzanschluss technischen Mindestanforderungen genügen. Außerdem muss jeder Netzanschluss in einem entsprechenden Vertragswerk zwischen Kunden, Lieferant und dem Netzbetrieb der TWF abgebildet sein.

Weitere Informationen:
 
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