Netznutzung, Messung und Abrechnung:
Die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der TWF sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Preise für die Messung und Abrechnung zu finden.
Preisblatt Netznutzung Strom (gültig vom 01.01.-31.12.2009)
Preisblatt Netznutzung Strom (gültig ab 01.01.2010)
Sonstige Preise und Entgelte der Stromversorgung (für den Netzanschluss):
Ergänzende Bestimmungen der TWF zur NAV
Zuschläge zur Netznutzung aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes:
Gemäß § 4 Absatz 1 und 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wird der Einspeisung von KWK-Strom eine bestimmte gesetzlich festgelegte Vergütung zugeordnet. Die Belastungen aus diesem Gesetz werden bundeseinheitlich verteilt. Es wird Übertragungsnetzbetreibern nach einem juristisch geprüften und anerkannten Verfahren ein Jahreswert für den KWK-Aufschlag zugeteilt, der über die Verteilnetzbetreiber von den Verbrauchen eingezogen und an die Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet wird.
Für das Jahr 2010 gelten folgende Werte:
| Kundengruppe / Verbraucherzone |
Aufschlag(Ct/kWh) |
| A: alle Kunden, Verbrauchszone bis 100.000 kWh/a |
0,130 |
| B: alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone größer 100.000 kWh |
0,05 |
C: produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil größer 4%, Verbrauchszone größer 100.000 kWh |
0,025 |
Diese Aufschläge zuzüglich Umsatzsteuer werden im Rahmen der Netzentgeltabrechnung erhoben.