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Verträge

Die hier veröffentlichten Verträge, basierend auf dem EnWG, der StromNZV und der StromNEV, bilden die Grundlage für den Zugang und die Nutzung des TWF-Netzes.

     Netzanschlussvertrag
     Anlage 1 AGB Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom
     Anlage 2 Beschreibung der Anschlussstelle, des Netzanschlusses sowie der 
                      Eigentumsgrenzen
     Anlage 4 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers        

    
 Netznutzungsvertrag
     Anlage 1 Netznutzung und Datenaustausch 
     Anlage 2 Preisbaltt

     Lieferantenrahmenvertrag Strom 
     Anlage 1 Abwicklung Netzanschluss und Datenaustausch Strom
     Anlage 2 Preisblatt
     Anlage 3 Adressen und Ansprechpartner

    

Messstellen- und Messrahmenvertrag:
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen Strom und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.
Anmerkung zum Datenaustausch:
Die Technische Werke Friedrichshafen GmbH ist ein nach § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen.

Die Abwicklung der Geschäftsprozesse nach dem Beschluss BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) weicht für die Vertriebsorganisation der Technische Werke Friedrichshafen GmbH nach der Option aus Ziffer 6. BK6-06-009 von den Vorgaben ab.

Die Anwendung dieser Option erfolgt gegenüber den anderen Lieferanten diskriminierungsfrei. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
 
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