Die hier veröffentlichten Verträge, basierend auf dem EnWG, der StromNZV und der StromNEV, bilden die Grundlage für den Zugang und die Nutzung des TWF-Netzes.
Netzanschlussvertrag
Anlage 1 AGB Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom
Anlage 2 Beschreibung der Anschlussstelle, des Netzanschlusses sowie der
Eigentumsgrenzen
Anlage 4 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
Netznutzungsvertrag
Anlage 1 Netznutzung und Datenaustausch
Anlage 2 Preisblatt
Lieferantenrahmenvertrag Strom
Anlage 1 Preisblatt
Anlage 2 Ansprechpartner, EDIFACT-Nachrichtenversionen und Adressen
Anlage 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzzugang des Lieferanten
Messstellen- und Messrahmenvertrag:
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen Strom und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.
Anmerkung zum Datenaustausch:
Die Technische Werke Friedrichshafen GmbH ist ein nach § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen.
Die Abwicklung der Geschäftsprozesse nach dem Beschluss BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) weicht für die Vertriebsorganisation der Technische Werke Friedrichshafen GmbH nach der Option aus Ziffer 6. BK6-06-009 von den Vorgaben ab.
Die Anwendung dieser Option erfolgt gegenüber den anderen Lieferanten diskriminierungsfrei. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.