Bietet die TWF die Stromeinspeisung von netzexternen Photovoltaikanlagen an?
Leider nicht. Eine Stromeinspeisung ist ausschließlich über den örtlichen Netzbetreiber möglich. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.
Bietet die TWF einen Wärmepumpentarif für netzexterne Kunden an?
Leider nicht. Außerhalb unseres eigenen Netzgebietes können wir keinen Wärmepumpentarif anbieten.
Ich wohne außerhalb des TWF-Netzgebietes und möchte mit meinem Zweitarifstromzähler (Tag- und Nachtstromzähler) zur TWF wechseln. Geht das?
Außerhalb unseres eigenen Netzgebietes können wir keinen Nachtstromtarif anbieten. Gerne können Sie einen günstigen TWF:Strom- bzw. Gastarif abschließen. Ihr Stromverbrauch wird jedoch nicht zwischen Tag- und Nachtstrom unterschieden, sondern beides zum selben Arbeitspreis abgerechnet.
Muss ich meinen Vermieter von einem Gas-/Stromanbieterwechsel informieren?
Sie benötigen keine Einwilligung Ihres Vermieters, wenn Sie über einen eigenen Stromzähler in Ihrer Wohnung verfügen und direkt mit Strom versorgt werden. Sie sind für uns der Vertragspartner und erhalten die Abrechnungen unmittelbar von der TWF.
Wie bekomme ich günstigen TWF:Strom?
Der Anbieterwechsel ist ganz einfach, schnell und für Sie natürlich kostenlos. Überprüfen Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl die Liefermöglichkeit. Zur Kostenermittlung nutzen Sie bitte unseren Tarifrechner unter Angabe Ihres Jahresverbrauchs.
Nachdem Sie den gewünschten Tarif gewählt haben, gelangen Sie zum Button „Jetzt wechseln“. Sobald der vollständig ausgefüllte Antrag durch Sie abgesendet wurde, erhalten Sie durch die TWF eine Auftragsbestätigung. Einige Tage später erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit Hinweisen zum weiteren Bearbeitungsablauf. Die Kündigung und Netznutzungsanmeldung übernehmen wir für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Die Lieferung findet zum nächstmöglichen Termin bzw. zu Ihrem Wunschtermin statt. Der Wechseltermin ist abhängig von Ihrer Kündigungsfrist und dauert in etwa 6 bis 10 Wochen.
Was ist der Grundpreis/ Verrechnungspreis/ Arbeitspreis?
Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für Abrechnung, Wartung und Instandhaltung des Netzes und der Hausanschlüsse. Er wird pauschal jährlich abgerechnet.Der Verrechnungspreis wird als mMietentgelt, ebenfalls pauschal jährlich, für ihren Zähler berechnet.Der Arbeitspreis resultiert aus dem Preis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit Ihrem Verbrauch laut Zähler.
Wie hoch sind die Stromsteuer sowie die EEG- und StromNEV-Umlage?
Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2012 3,592 Ct/kWh.
Die StromNEV-Umlage für 2012 beträgt 0,151 Ct/kWh.
Was ist die EEG-Umlage?
Das EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung.
Die beim Netzbetreiber entstehenden Mehrkosten werden von den Energieversorgern getragen. Die Energieversorger wälzen die Extrakosten wiederum in Form der EEG-Umlage auf den Endverbraucher, also den Stromkunden, um. Die EEG-Umlage wird bundesweit einheitlich festgelegt.
Was unterscheidet TWF:AquaStrom Basis (Grundversorgung) von TWF: AquaStrom Premium?
Unser TWF:AquaStrom Premium unterscheidet sich von unserem allgemeinen
Tarif durch deutlich günstigere Verbrauchspreise und einer
Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Wo wird TWF:AquaStrom Premium produziert?
Der Strom für die Privatkunden wird in den Wasserkraftwerken Ybbs-Persenbeug und Freudenau in Österreich gewonnen. Die Produktion ist vom TÜV zertifiziert. TWF:AquaStrom Premium ist sauberer Strom ohne „Ökostromaufschlag“. So tragen Sie einfach und günstig zum Umweltschutz bei.
Wo befindet sich Ihr Stromzähler?
Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
Was ist im Falle eines Stromausfalls zu tun?
Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie uns bitte unter 07541 505-333 an.
Wie kann ich zu den Technische Werke Friedrichshafen GmbH wechseln?
Wechseln ist ganz einfach und bietet Ihnen zumeist günstigere Preise bei der TWF. Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich. Auch hier im Internet erfahren Sie alles nötige oder unter www.twf-fn.de.
Benötige ich einen neuen Zähler beim Versorgerwechsel?
Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig. Sie behalten Ihren Zähler und Hausanschluss.
Werde ich etwas vom Wechsel mitbekommen?
Nein, durch den Versorgerwechsel ändert sich an Ihrer Stromversorgung überhaupt nichts.
Kann mir aufgrund des Wechsels der Strom abgestellt werden?
Nein, da Sie ein Recht auf Versorgung haben. Die Versorgung wird dann über das regionale Energieversorgungsunternehmen durchgeführt.
Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?
Das hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen auf Monatsende einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Laufzeitverträge. Ein Versorgerwechsel dauert ca. 8-10 Wochen.
Wer liest künftig meinen Stromzähler ab?
In unserem Versorgungsgebiet wird der Zählerstand entweder durch Ableser der TWF oder durch Selbstablesung ermittelt. Bei Selbstablesung können Sie den Zählerstand uns gerne über das Internet, E-Mail, telefonisch, per Fax oder persönlich mitteilen.
Warum muss ich nach einen Versorgerwechsel zwei Mal in einem Jahr meinen Zähler ablesen?
Die TWF benötigt den Zählerstand, um die Jahresabrechnung zu erstellen. Zudem werden Sie vom örtlichen Netzbetreiber aufgefordert, den Zählerstand abzulesen. Mit diesem rechnet der örtliche Netzbetreiber mit der TWF die angefallenen Netzkosten ab. Die gilt nur, sofern sich die Zählerstelle außerhalb des TWF Netzgebiets befindet.
Muss ich meinen Vermieter von einem Gasanbieterwechsel informieren?
Sie benötigen keine Einwilligung Ihres Vermieters, wenn Sie über einen eigenen Gaszähler in Ihrer Wohnung verfügen und direkt mit Erdgas versorgt werden. Sie sind für uns der Vertragspartner und erhalten die Abrechnungen unmittelbar von der TWF.
Wie bekomme ich günstiges TWF:Gas?
Der Anbieterwechsel ist ganz einfach, schnell und für Sie natürlich kostenlos. Überprüfen Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl die Liefermöglichkeit. Zur Kostenermittlung nutzen Sie bitte unseren Tarifrechner unter Angabe Ihres Jahresverbrauchs.
Nachdem Sie den gewünschten Tarif gewählt haben, gelangen Sie zum Button „Jetzt wechseln“. Sobald der vollständig ausgefüllte Antrag durch Sie abgesendet wurde, erhalten Sie durch die TWF eine Auftragsbestätigung. Einige Tage später erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit Hinweisen zum weiteren Bearbeitungsablauf. Die Kündigung und Netznutzungsanmeldung übernehmen wir für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Die Lieferung findet zum nächstmöglichen Termin bzw. zu Ihrem Wunschtermin statt. Der Wechseltermin ist abhängig von Ihrer Kündigungsfrist und dauert in etwa 6 bis 10 Wochen.
Wo befindet sich mein Gaszähler?
Der Zähler befindet sich in den meisten Fällen in der Wohnung, im Keller oder im Flur. Fragen Sie einfach den Vermieter wenn Sie den genauen Standort nicht kennen.
Wie hoch ist die Gassteuer?
Die Gassteuer beträgt zurzeit 0,55 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Was muss ich bei Gasgeruch tun?
Betätigen Sie keine elektronischen Schalter oder Klingeln. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner. Bitte rufen Sie uns umgehend (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung!) unter 07541 505-333 an. Hier erfahren Sie mehr.
Warum wird Erdgas in m3 abgelesen und in kWh abgerechnet?
Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m3) sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Gasverbrauch in m3. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Brennwerts des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.
Von wem bezieht die TWF ihr Erdgas?
Die TWF hat sich mit anderen Gasversorgern der Region zum Zweckverband „Gasversorgung Oberschwaben“ (GVO) zusammengeschlossen. Dadurch erzielen wir für unsere Kunden möglichst gute Preise und Bezugsbedingungen.
Welche Qualität hat unser Trinkwasser?
Das Trinkwasser im Stadtgebiet Friedrichshafen hat den Härtebereich 2 (mittel). Das entspricht einem Härtegrad von 1,57 mmol/l. Die Einheit „Deutsche Härte“ wird nicht mehr verwendet. Hier können Sie weitere Werte des Trinkwassers einsehen.
Was muss ich bei einem Rohrbruch tun?
Bitte Informieren Sie uns umgehend unter 07541 505-333. Die TWF ist für die Leitung bis zu der Wasserhauptabsperreinrichtung verantwortlich. Nach dieser ist der Hauseigentümer verantwortlich, und der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden. Hier erfahren Sie mehr.
Was muss ich nach einem Wasserschaden bzw. einer Austrocknungsmaßnahme tun?
Bitte rufen Sie uns unter 0800 505 2000 an. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Wer setzt die Schmutzwassergebühren fest?
Die Gebühren werden von der Stadt Friedrichshafen festgesetzt. Die TWF zieht die Schmutzwassergebühren im Namen des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung“ der Stadt Friedrichshafen ein und leitet diese direkt weiter. Bei Fragen zu den Schmutzwassergebühren wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtentwässerung Friedrichshafen.
Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?
Umzüge werden immer zum Monatsende abgerechnet. Wenn Sie sich früher abmelden wollen, brauchen wir eine Einverständniserklärung Ihres Vermieters. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer, Zählernummer, den Zählerstand, Ihren Vor- bzw. Nachmieter, ihre neue Rechnungsanschrift und Ihre Bankverbindung mit.
Ihren Umzug müssen Sie uns schriftlich binnen einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende mitteilen.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Die Grundversorgungstarife können Sie jederzeit schriftlich zwei Wochen vor Monatsende kündigen. Unsere Sondertarife haben nach Vertragsabschluss zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten und können danach mit einer Frist von sechs Wochen auf Vertragsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate. Bei Preisanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Was ist eine Preisfixierung?
Wir garantieren die vertraglich vereinbarten Preise (Grundpreis + Arbeitspreis) 12 Monate ab Lieferbeginn. Die Preisfixierung bezieht sich nur auf die Nettopreise, nicht auf Änderungen der Umsatz- und/oder Stromsteuer und auf Änderungen der Umlagen, sowie eventuell neu eingeführte bzw. erhöhte Steuern.
Hat mein Vertrag eine Mindestlaufzeit?
Beziehen Sie Ihren Strom/Ihr Gas über den Grundversorgungstarif, haben Sie keine Mindestlaufzeit. Sie können den Grundversorgungstarif jeweils zum nächsten ersten des Monats kündigen.
Haben Sie einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, haben Sie bei der TWF 12 Monate Mindestlaufzeit, sofern sich der Preis in dieser Zeit nicht ändert. Bei Preisänderung greift das Sonderkündigungsrecht. Die genauen Vorgaben können Sie Ihrem Vertrag entnehmen. Gerne beraten wir Sie hier im Internet oder auch persönlich zu dem für Sie optimalen Tarif.
Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?
Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge (bei der TWF in der Regel zwölf) bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung. Natürlich kalkulieren wir die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und bei jahreszeitlichen Schwankungen beim Verbrauch.
Wie oft muss ich meinen Abschlag zahlen?
Sie zahlen in einem vollen Kalenderjahr elf Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.
Wie kann ich meine Rechnung und Abschläge bezahlen?
Am einfachsten ist es, die Beträge durch das Bankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich eine Einzugsermächtigung, die Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer Bankverbindung und Ihre Unterschrift. Möglich ist auch eine Überweisung der Beträge oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kundennummer an.
Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?
Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen.
Wann bekomme ich die Jahresverbrauchsrechnung?
Die Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie immer Ende Januar. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung zeitnah.
Warum erfolgt bei der Jahresschlussrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?
Aufgrund von Änderungen bei Preisen/Tarifen oder Abgaben muss der Abrechnungszeitraum aufgeteilt werden, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.
Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen. Den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Sollte uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen, verrechnen wir ein eventuelles Guthaben mit den Folgeabschlägen.
Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?
Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers ab.
Warum wurde einen Monat nach meinem Auszug noch ein Abschlag abgebucht?
Die Abschläge werden immer am ersten des Monats für den vergangenen Monat bezahlt.
Ich habe meinen Zählerstand bei Ihnen bereits abgegeben. Warum bekomme ich trotzdem eine Ablesekarte?
Dies lässt sich manchmal leider nicht vermeiden. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand aber bereits mitgeteilt haben, können Sie die Ablesekarte vernichten.
Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen?
Natürlich. Melden Sie sich bei uns und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.
Die Jahresschlussabrechnung erscheint mir viel zu hoch. Was kann ich tun?
Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Ständen besteht, melden Sie sich bitte und teilen Sie uns Ihren Stand mit.
Kann ich den Abschlag auch zum 15. des Monats begleichen?
Das ist leider nicht möglich, da wir den Zahllauf lediglich zum Monatsanfang machen.